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Die EU-Mitgliedstaaten sprechen sich für eine Richtlinie zum Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung aus

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Am 19. Februar bestätigten die EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss der ständigen Vertreter (COREPER II) die von der griechischen Ratspräsidentschaft am 12. Februar erzielte politische Einigung im Rahmen der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament betreffend einen Richtlinienvorschlag zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung. Dieser bietet die Grundlage für eine Einigung in erster Lesung nach der förmlichen Abstimmung im Europäischen Parlament und im Rat.

Die vorgeschlagene Richtlinie knüpft an, bzw. ersetzt den Rahmenbeschluss 2000/383/JI des Rates. Hauptziel der Richtlinie ist die Verstärkung des Schutzes des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und die Risikobegrenzung des “Forum shopping” (Möglichkeit der Wahl des günstigsten Gerichtsstands). In diesem Rahmen sieht die Richtlinie angemessene

und abschreckende strafrechtlichen Sanktionen vor. Konkret werden die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, effiziente Ermittlungsinstrumente, die zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität oder anderer schwerer Straftaten verwendet werden können, auch zur Falschgeldbekämpfung einzusetzen. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die nationalen Analysezentren und die nationalen Münzanalysezentren auch während laufender Gerichtsverfahren Euro-Fälschungen analysieren können, um weitere Fälschungen aufzudecken. Schliesslich würde nach dem Internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei (“Genfer Abkommen”) und entsprechend dem in Artikel 5 dieses Abkommens festgeschriebenen Grundsatz der Nichtdiskriminierung anderer Währungen ein verbesserter Schutz des Euro allen Währungen zugute kommen.

  Der Minister für Justiz, Transparenz und Menschenrechte, Charalampos Athanassiou sagte: “Die im Ausschuss der ständigen Vertreter (COREPER II) erzielte politische Einigung betreffend die Richtlinie zum Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung –eine Priorität der griechischen Ratspräsidentschaft im Bereich Strafrecht– ist von erheblicher Bedeutung. Die Euro-Fälschung ist eine der sogenannten »Euro-Straftaten« des Artikels 83 Absatz 1 AEUV, ein Bereich besonders schwerer Kriminalität von grenzüberschreitender Dimension. Es handelt sich um eine organisierte kriminelle Aktivität, die außerordentlich besorgniserregend ist wegen der Bedeutung des Euro in der gesamten Europäischen Union und auch weltweit. Die neue Richtlinie setzt sich mit den Unzulänglichkeiten des bestehenden Rechtsrahmens auseinander und stellt eine bessere Grundlage dar, um Euro-Fälschungen in der gesamten Union kohärent zu verhindern, aufzudecken und zu ahnden”.

Hintergrund:

Der Euro ist die einheitliche Währung der 18 EU-Mitgliedstaaten des Euroraums mit ihren insgesamt 330 Millionen Einwohnern. Zudem wird der Euro in großem Umfang bei internationalen Handeslgeschäften verwendet und dient als wichtige Reservewährung für Drittländer. Somit ist der Euro heute die zweitwichtigste internationale Währung weltweit. Der Gesamtwert aller weltweit im Umlauf befindlichen Eurobanknoten – rund 913 Mrd. EUR im Januar 2013 – entspricht in etwa dem Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen US-Dollarnoten.  

Der Euro ist nach wie vor Ziel organisierter krimineller Vereinigungen von Geldfälschern. Durch Euro-Fälschungen ist seit der Einführung des Euro im Jahr 2002 eine finanzieller Schaden in der Höhe von mindestens 500 Mio. EUR entstanden. Laut den im Rahmen einer Studie der Sachverständigergruppe “Fälschung des Euro” zusammengetragenen Daten sind in den Mitgliedstaaten, in denen für Falschgelddelikte keine Mindeststrafen oder lediglich Geldstrafen als Mindeststrafen vorgesehen sind und wo die Fälscher von der Möglichkeit der Wahl des günstigsten Gerichtsstands (“Forum shopping”) Gebrauch machen können, im vergangenen Jahrzehnt zahlreiche illegale Münzprägestätten aufgedeckt worden.