Der Rat der Europäiscen Union

 

Der Rat der Europäischen Unionsetzt sich aus den Ministern der Mitgliedsstaaten zusammen und tagt, je nach Themenbereich, in zehn verschiedenen Zusammensetzungen. Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten setzt sich aus den Außenministern, der Rat für Justiz und Inneres aus den Justizministern zusammen, usw.

Die Arbeit des Rates wird vom Ausschuß der Ständigen Vertreter (AStV) der Mitgliedsstaaten koordiniert. Die Beschlüsse des Rates werden von mehr als 150 aus Vertretern der Mitgliedsstaaten bestehenden Ausschüssen und Arbeitsgruppen ausgearbeitet und kommen anschliessend durch Abstimmung der Minister zustande. Je nach Thema gibt es drei verschiedene Arten von Abstimmung:

  • Einfache Mehrheit für Verfahrensbeschlüsse
  • Qualifizierte Mehrheit, d.h. ein System der Stimmengewichtung, basierend auf der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten. Es wird bei Entscheidungen über den Binnenmarkt, die Wirtschaft und den Handel angewandt.
  • Konsens (Einstimmigkeit) hinsichtlich folgender Bereiche: Außenpolitik, Verteidigung, gerichtliche und politische Zusammenarbeit sowie steuerliche Fragen.

Der Sitz des Rates ist Brüssel, wo das Organ mehrmals im Monat tagt. Sitzungen finden im April, Juni und Oktober auch in Luxemburg statt.

Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten (RAA)

Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten (RAA) koordiniert die Vorbereitung der Tagungen des Rates der Europäischen Union und gewährleistet die Kohäsion der Arbeiten anderer Zusammensetzungen des Rates. Er setzt sich aus den Ministern für europäische Angelegenheiten zusammen und tagt einmal im Monat.

Auf Tagungen, die allgemeinen Angelegenheiten gewidmet sind, befasst sich der Rat mit Dossiers, die mehr als einen Politikbereich der Union betreffen, wie beispielsweise Verhandlungen über die Erweiterung der EU, die Ausarbeitung der mehrjährigen Finanzplanung der Union oder institutionelle und administrative Fragen.

Zu seinen Aufgaben gehören ferner die Koordinierung der Beratungen, die von anderen Ratsformationen in verschiedenen Politikbereichen durchgeführt werden sowie die Bearbeitung der Dossiers, mit denen der RAA vom Europäischen Rat betraut wird.

Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RAB)

Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RAB) ist für das außenpolitische Handeln der EU zuständig, das sich von Außenpolitik und Verteidigung über Handel und Entwicklungszusammenarbeit bis hin zu humanitärer Hilfe erstreckt. Er legt die Außen- und Sicherheitspolitik der EU nach Maßgabe der vom Europäischen Rat vorgegebenen Leitlinien fest und sorgt für deren Umsetzung.

Er setzt sich aus den Außenministern der Migliedsstaaten zusammen, die einmal im Monat tagen. Je nach Tagesordnung tagen im Rahmen dieses Rates auch die Verteidigungsminister (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik), die Minister für die Entwicklung (Entwicklungszusammenarbeit) oder die Minister für den Handel (Gemeinsame Handelspolitik).

Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten stellt die einzige Ratsformation dar, die nicht vom Minister des präsidierenden Landes geleitet wird, sondern vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, z. Zt. von der Baroness Catherine Ashton.

Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN)

Der gemeinhin als "ECOFIN Rat" oder einfach ECOFIN bekannte Rat für "Wirtschaft und Finanzen" setzt sich aus den Wirtschafts- und Finanzministern der Mitgliedsstaaten zusammen sowie aus den für den Haushalt zuständigen Ministern, wenn Haushaltsfragen erörtert werden. Er tagt einmal im Monat.

Der ECOFIN Rat befasst sich mit der EU-Politik in mehreren Bereichen, darunter: Koordinierung der Wirtschaftspolitik, wirtschaftspolitische Überwachung, Überwachung der Haushaltspolitik und der öffentlichen Finanzen der Mitgliedsstaaten, des Euro, Finanzmärkte und Kapitalverkehr sowie Wirtschaftsbeziehungen zu Drittländern. Der Ecofin-Rat erstellt und verabschiedet außerdem jedes Jahr zusammen mit dem Europäischen Parlament den Haushaltsplan der Europäischen Union.

Er beschließt hauptsächlich mit qualifizierter Mehrheit, wobei das Europäische Parlament konsultiert wird oder mitentscheidet; hiervon ausgenommen sind Steuerfragen, über die einstimmig entschieden wird.

Die Eurogruppe (das sogenannte Eurogroup [en]), deren Schaffung auf die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Euro-Mitgliedsstaaten abzielt, tritt in der Regel am Vortag der Tagung des Ecofin-Rates zusammen und befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).

Der Rat für Justiz und Inneres (JIR)

Der Rat für Justiz und Inneres(JI-Rat) dient hauptsächlich der Entwicklung und Umsetzung der Zusammen­arbeit und der gemeinsamen politischen Strategien in grenzüberschreitenden Fragen. Ihm gehören die Justiz- und Innenminister an, die etwa alle zwei Monate zusammentreten.

Während sich die ersteren mit Fragen der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit in Sachen Zivil- und Strafrecht befassen, sind letztere u. a. für Einwanderungs-, Asyl- und Grenzfragen sowie für die innere Sicherheit und den Zivilschutz zuständig.

Der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (BeSoGeKo)

Im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz(BeSoGeKo) kommen etwa viermal im Jahr die für Beschäftigung, soziale Sicherheit, Verbraucherschutz, Gesundheit und Chancengleichheit zuständigen Minister zusammen.

Da für die Beschäftigungspolitik und die Politik im Bereich der sozialen Sicherheit weiterhin die Mitgliedsstaaten zuständig sind, beschränkt sich der Beitrag der Gemeinschaft auf die Festlegung gemeinsamer Ziele für alle Mitgliedsstaaten, die Ausarbeitung  von Maßnahmen auf Länderebene sowie die Annahme von an die Mitgliedsstaaten gerichteten Empfehlungen.

Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt (WBF)

Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit (WBF) entsprang dem Wunsch nach einem einheitlichen Ansatz zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums im EU-Raum. Die drei Bereiche seiner Tätigkeit umfassen Binnenmarkt, Industrie und Forschung.

Je nach Tagesordnung setzt sich der Rat aus den jeweils zuständigen Ministern zusammen.

Der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie(TTE)

In den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie verfolgt die EU das Ziel, wettbewerbs- und leistungsfähige grenzüberschreitende Verkehrs-, Telekommunikations- und Energienetze zu schaffen, die in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht tragfähig sind. Die nachhaltige Entwicklung von Infrastrukturen stellt einen wesentlichen Faktor für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Union dar.

Die Zusammensetzung des Rates für Verkehr, Telekommunikation und Energie (eng. TTE) differiert je nach Tagesordnung. In der Regel tagen die Verkehrsminister viermal, die Minister für Energie drei oder viermal, ihre Kollegen für Telekommunikation zweimal im Jahr.

Der Rat für Landwirtschaft und Fischerei

Im Rat für Landwirtschaft und Fischerei sitzen die für diese Bereiche zuständigen EU-Minister. Dieser Rat tagt einmal monatlich. Das Ressort Landwirtschaft deckt folgende Themenbereiche ab: Regeln für den Binnenmarkt, Forstwirtschaft, ökologischer Landbau, Qualität der Produktion, Sicherheit der Lebens- und Futtermittel. Eines der Hauptziele betrifft die Harmonisierung der Vorschriften in Veterinär- und Pflanzenschutzangelegenheiten, tierische Futtermittel, Saatgut und Pflanzenschutzmittel.

Das Ressort Fischerei definiert die gemeinsame Fischereipolitik, die Bestimmung der jährlichen Gesamtfangmenge und der Quoten der einzelnen Arten.

Der Rat für Umwelt

Der Rat für Umwelt wird von den Umweltministern der Mitgliedsstaaten zusammengesetzt. Er hat die Aufgabe die Qualität der Umwelt, den Schutz der menschlichen Gesundheit und die umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten sowie auf internationaler Ebene Maßnahmen zur Bewältigung von Umweltproblemen zu fördern, die sich auf regionaler oder auch globaler Ebene stellen und ganz besonders zur Bekämpfung des Klimawandels.

Der Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport

Der Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport wird von den für Bildung, Kultur, Sport und den audio-visuellen Bereich zuständigen Ministern zusammengesetzt. Die genaue Zusammensetzung hängt von der Tagesordnung ab. Der Rat tagt drei oder viermal im Jahr, zweimal in der Regel in voller Zusammensetzung.

Die Bereiche dieser Ratsformation fallen im Wesentlichen in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die EU bietet daher nur den Rahmen für die Zusammenarbeit. Der Bildungspolitik wird zunehmend eine Schlüsselrolle in der Strategie "Europe 2020" zugeteilt.