Vereinbarung über die Kapitalerhöhung des EIF verbessert den Kapitalzugang der KMU
Auf der Grundlage eines Kompromissvorschlags der griechischen Präsidentschaft erreichte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER II) eine Einigung in Bezug auf den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Teilnahme der Europäischen Union in der Kapitalerhöhung des Europäischen Investitionsfonds (EIF).
Mit diesem Beschluss (welchen das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich am 16. April verabschieden wird) wurde auf die Aufforderung des Europäischen Rates im Dezember 2013 an die Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) zur Kapitalerhöhung des EIF im Rahmen der Wiederherstellung der Finanzstabilität und der Unterstützung der KMU reagiert.
Die Kapitalerhöhung des Europäischen Investitionsfonds wird den Kapitalzugang der KMU durch die Entwicklung des Kapitalmarkts für KMU, durch die Unterstützung des EIF in seiner Rolle als „Cornerstone“-Investor im Wagniskapitalmarkt, als Mikrofinanzierungsinstrument und als Förderer der Sozialinvestitionen verbessern.
Für den Zeitraum 2014-2017 werden € 178 Millionen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag soll die Registrierungsgebühren und die Verwendung der Mittel decken, die bereits innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020, um den Gesamtbetrag der zurechenbaren Ausgaben unverändert beizubehalten, vorgesehen werden.