Meilensteine der EU

 

Die historischen Wurzeln der Europäischen Union gehen auf die Zeit unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Die europäischen Staats- und Regierungschefs waren fest entschlossen, der Grausamkeit der Kriege ein Ende zu bereiten. Ζu Recht von der Grundvorstellung ausgehend, daß ein Zusammenschluss der wirtschaftlichen Interessen verschiedener Länder eventuelle Konflikte vorbeugen würde, einigten sie sich darauf, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern.

Am 9. Mai 1950, brachte der französische Außenminister Robert Schuman den ersten Meilestein vor. In einer Rede in Paris schlug er einen Plan (den sogenannten Schuman-Plan oder Schuman-Erklärung) zur engen  politischen Zusammenarbeit in Europa vor, der den Krieg nicht nur undenkbar, sondern auch aus materieller Sicht unmöglich machen und so dauerhaften Frieden  auf Europa sichern  sollte. 

”Die Gründerväter der EU” (Videoproduktion 2010)

Quelle: EuroparlTV

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Tatsächlich, wie es die aufeinander folgenden Erweiterungen der EU bestätigen, hat sie sowohl in guten als auch in schlechten Zeiten, ihre Anziehungskraft bewahrt. Eine Anziehungskraft, die mit Werten wie Stabilität, Sicherheit, wirtschaftliche Entwicklung und Frieden untrennbar verbunden ist. 
Dreiundsechzig Jahre später bleiben diese Werte  angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftkrise aktuell. Heute gilt es mehr denn je  über unsere gemeinsamen europäischen Werte nachzudenken und sie als integralen Bestandteil des Europa-Gefüges  neu zu entdecken. 
 
Die Werte der Demokratie, Freiheit, Achtung der Menschenrechte sowie gegenseitiges Verständnis und Solidarität, werden heutzutage von Ideologien angegriffen, die einst in Europa ein Blutbad angerichtet haben. Kollektives Handeln und unerschütterliche Glaube an die europäische Vision müssen heute als Richtschnur im Umgang mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen unserer Gesellschaften dienen. 
 
Die zahlreichen Vorteile der  EU für ihre Mitglieder überwiegen bei weitem die möglichen Nachteile, so daß ein Austritt undenkbar ist. Durch die Verstärkung ihrer Beziehungen innerhalb der EU können die Mitgliedstaaten mehr zugunsten ihrer Bürger erreichen. Nur gemeinsam können wir die aktuellen Herausforderungen überwinden. Vereint in einer “immer enger verknüpften” europäischen Gemeinschaft!  
 
Es folgt eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Meilensteine in der Entwicklung der EU. 
 

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Auf der Grundlage des Schuman-Plans, unterzeichneten sechs europäische Länder einen Einigungsvertrag der Schwerindustrie (Kohle und Stahl) unter einheitlichen Leitung und legten damit den Grundstein für die Zusammenarbeit auf höchster Ebene. Diese Zusammenarbeit zielte auf einen gemeinsamen Markt von Kohle und Stahl ab, also von Rohstoffen wichtig sowohl für die Kriegsindustrie als auch für den Handel. 
 
Mit dem  am 18. April 1951 in Paris von sechs Staaten (Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und Niederlande) unterzeichneten Vertrag (Vertrag von Paris)  wurde die europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet, die sich in der Folge bewährt hat; diese erste, kleine, Europäische Gemeinschaft entwickelte sich im Laufe der Zeit in der Europäischen Union mit 28 Mitgliedstaaten und rund 500 Millionen Bürgern. Eine Reihe von nachfolgenden Verträgen markieren ihre Endgestaltung zur heutzutage wohlbekannten Europäischen Union. 
 

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Rom, 25. März 1957:  die sechs Gründerstaaten unterzeichneten zwei neue Verträge, um ihre Zusammenarbeit auch in anderen Bereichen auszuweiten:
 
  • Den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
  • Den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)
 
Diese beiden Verträge führten zur Schaffung einer Zollunion, eines gemeinsamen Marktes auf der Grundlage des freien Verkehrs von Kapital, Gütern, Dienstleistungen und der Freizügigkeit der EU-Bürger, wie auch eines Rahmens der koordinierten Forschungszusammenarbeit im Bereich der Kernenergie. 
Im Jahre 1965, auf Initiative der niederländischen Regierung, einigten sich die sechs Gründerstaaten darauf, die Institutionen der drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und EURATOM) in einem einheitlichen Rahmen für die „Europäische Gemeinschaft”, mit einer gemeinsamen Kommission und einem gemeinsamen Rat zusammenzuführen (Inkrafttreten im Jahre 1967).  
 

Die Einheitliche Europäische Akte

Die am 17. Februar 1986 in Luxemburg unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte (EEA) ändert die Verträge von Rom, um dem europäischen Einigungsprozess eine neue Dynamik zu geben und die Verwirklichung des Binnenmarktes abzuschließen. Die Akte ändert die Funktionsweise der europäischen Institutionen und erweitert die Zuständigkeiten der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umwelt und gemeinsame Außenpolitik.

Der Vertrag von Maastricht

Der am 7. Februar 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht über die Europäische Union (EUV) stellt eine neue Stufe bei der Verwirklichung der europäischen Integration dar, da er die Einleitung einer politischen Integration ermöglicht.

Die mit diesem Vertrag geschaffene Europäische Union basiert auf drei Pfeilern, nämlich den Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (JI).

Der Vertrag führt den Begriff der europäischen Staatsbürgerschaft ein, stärkt die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments und führt eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ein. Durch diesen Vertrag wird die EWG in die Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt.

Der EU-Binnenmarkt

Die Idee der Europäischen Union war von Anfang an mit der Idee eines gemeinsamen Marktes verbunden. Mit einer Reihe von Reformen, ist es im Jahre 1993 den Mitgliedstaaten gelungen Hunderte von technischen, rechtlichen und bürokratischen Hindernissen, die dem freien Handel und der Freizügigkeit in Europa im Wege standen zu beseitigen und somit  die Vision eines europäischen Binnenmarktes [en] zu verwirklichen. 
 

Als Eck­pfeiler des Binnen­marktes werden häufig die „vier Frei­heiten“ genannt – der freie Ver­kehr von Per­sonen, Waren, Dienst­leist­ungen und Kapital  sowie die Freizügigkeit der EU-Bürger. Der Sinn des Binnen­markts besteht darin, Hemmnisse zu beseitigen und Vor­schriften zu ver­einfachen, damit Privat­personen, Ver­braucher und Unter­nehmen in der gesamten EU die Chancen optimal nutzen, die ihnen angeboten werden.

Im Laufe der Jahre trug der Binnenmarkt wesentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung des allgemeinen Wohlstands in der EU bei. Den Unternehmen wurde so  direkter Zu¬gang zu einem Markt mit 500 Millionen Menschen angeboten, den Verbrauchern eine größere Auswahl an Konsumgütern und einen stärkeren Verbraucherschutz.
 

Das Schengener Abkommen

Am 26. März 1995 tritt das Schengener Abkommen in sieben Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Luxemburg, Niederlande und Portugal) der EU in Kraft. Mit dieser Vereinbarung haben die Vertragsländer die Binnengrenzen abgeschafft; ihre Bürger konnten sich nunmehr frei und ohne Passkontrolle bewegen. In diesem als „Schengen-Zone“ bekannten Raum gelten gemeinsame Vorschriften für Visaanträge, für Anträge auf kurzfristigen Aufenthalt, sowie auch für Asylanträge und Grenzenkontrollen.
 
Gleichzeitig, um die Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums zu gewährleisten, wurden Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Polizei- und Justizbehörden verstärkt. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Schengener Abkommens wurde mit dem Vertrag von Amsterdam im Jahre 1997 in den EU-Rechtsrahmen aufgenommen. 
 

The Treaty of Amsterdam

Der am 17. Juni 1997 unterzeichnete Vertrag von Amsterdam zielte auf die Reform  der EU-Institutionen angesichts  des künftigen Beitritts anderer Länder ab. Im allgemeinen bezwecke man die internationale Position Europas zu stärken, sowie die Beschäftigungsressourcen  und die Finanzierung der Bürgerrechte zu erhöhen.  
In diesem Zusammenhang sind folgende Reformen als die wichtigsten zu erwähnen: 
 
• Umbau, Umnummerierung und Konsolidierung der EU- und  EWG-Verträge 
• Stärkung der Transparenz und Förderung des  Mitentscheidungsverfahrens. 
 

Der Vertrag von Nizza

Der Vertrag von Nizza vom 26. Februar 2001  hat den Weg für eine institutionelle Reform frei gemacht, die angesichts der Erweiterung der Europäischen Union um mehrere ost- und südeuropäische Länder erforderlich wurde.
 
Die Veränderungen durch den Vertrag von Nizza betreffen vor allem die Begrenzung der Größe der Kommission und ihre Zusammensetzung, die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit, eine neue Stimmengewichtung im Rat und eine flexiblere Gestaltung der verstärkten Zusammenarbeit. 
 

Der Vertrag von Lissabon

Der am 13. Dezember 2007 unterzeichnete Lissabon-Vertrag fördert den demokratischen Charakter, die Effizienz und die Transparenz, also diejenigen Merkmale dank derer die EU in der Lage ist,  den globalen Herausforderungen des 21. Jhs., (Klimawandel, Sicherheit nachhaltiges Wachstum) zu begegnen sowie ihre Fähigkeit, die Interessen ihrer Bürger im täglichen Leben zu schützen. 
Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Beschlussfassungsprozesse vereinfacht und beschleunigt, indem die Abstimmungsregeln modifiziert und das Amt des ständigen Präsidenten des EU-Rates eingeführt wurde.
 
Die Außenpolitik wurde durch die Einführung des Europäischen Auswärtigen Dienstes unter der Leitung des Hohen Repräsentanten, der die EU in entsprechenden Angelegenheiten vertritt, gestärkt. Schließlich wird in das EU-Recht die Charta der Grundrechte aufgenommen.  
 

Erweiterung

Die EU ist eine einzigartige wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 28 europäischen Staaten, die zusammen einen großen Teil des Kontinents ausmachen. 
Sechs Länder gründeten Im Jahre 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Weitere 22 Länder sind im Laufe von 63 Jahren der EU beigetreten, 10 von ihnen im Rahmen der historischen Erweiterung im Jahre 2004, die die Wiedervereinigung Europas nach Jahrzehnten der Trennung markierte.  
 
1951: Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
1973: Dänemark, UK, Irland
1981: Griechenland
1986: Spanien, Portugal
1995: Österreich, Schweden, Finnland
2004:  Die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien.
2007: Βulgarien, Rumänien
2013: Kroatien
 
Island, Montenegro, die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM), Serbien und die Türkei haben inzwischen den Status der Beitrittsländer erworben. Auch Albanien, Bosnien und Herzegovina, wie auch das Kosovo  (auf der Grundlage der Resolution 1244 des  UN-Sicherheitsrates), sind potentielle Kandidaten. 
 
Damit ein Beitrittskandidat aufgenommen und vollwertiges EU-Mitglied werden kann,  muss er die bestehenden EU-Rechtsvorschriften umsetzen und alle Regeln von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten einhalten. Darüber hinaus muss der Beitrittskandidat über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen. Die Anforderungen sind hoch und die Beitrittsverhandlungen können sich über eine lange Zeit erstrecken.
 

Der Euro

Die Einführung des Euro am 1. Januar 1999 stellt einen großen Schritt im Prozeß der europäischen Integration, wie auch einer der hervorragendsten Leistungen der EU: etwa 330 Millionen von Bürgern verwenden ihn als ihre Währung und genießen dabei seine Vorteile, die zunehmen, indem der Euro von weiteren Ländern übernommen wird.  

Seit dem 1. Januar 2002 zirkuliert der Euro in Form von Banknoten und Münzen im gesamten europäischen Raum, der heute aus 17 Mitgliedstaaten besteht, die aus den EU-Mitgliedstaaten besteht, welche den Euro als gemeinsame Währung übernommen haben. Die Eurozone besteht heute aus 17 Mitgliedstaaten.   
 
1999: Österreich,  Belgien, Frankreich, Deutschland,  Irland Spanien Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal,  Finnland 
2001: Griechenland 
2002: wird der Euro in Form von Banknoten und Münzen eingeführt. 
2007: Slowenien  
2008: Zypern, Malta
2009: die Slowakei Σλοβακία
2011: Estland
 
Am 1. Januar 2014 wird Lettland als der 18. Mitgliedsstaat in die Eurozone aufgenommen. 
Um das Euro einführen zu dürfen, müssen die Mitgliedstaaten bestimmte Stabilitätsbedingungen hinsichtlich der Höhe der Zinssätze, des Haushaltsdefizits, der Inflation, der Staatsverschuldung und der Wechselkurse erfüllen.  Verantwortlich für den Umlauf des Euros ist die Europäische Zentralbank,  die  mit dem vorrangigen Ziel gegründet wurde, durch eine geeignete Währungspolitik die Preisstabilität (niedrige Inflation) in der Eurozone zu gewährleisten.
 

Wirtschaftliche Ordnungspolitik und Finazhilfen in der EU

Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich auf eine Reihe von wichtigen Angelegenheiten mit dem Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und finanziellen Koordinierung der EU als Ganzes und der Eurozone insbesondere. 

 

Darüber hinaus, um der beispiellosen Wirtschafts- und Finanzkrise zu begegnen,  haben die Mitgliedstaaten der EU und der Eurozone eine intensive und nachhaltige Aktionseinstellung vorgenommen; sie haben Mechanismen zur finanziellen Unterstützung der von gravierenden Schwierigkeiten betroffenen Staaten konzipiert, welche auf diese Weise finanzielle Stabilität in der Eurozone gewährleisten.