Die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten haben heute den zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament erreichten Kompromiss über die Richtlinie zur Regulierung der Ausrüstung genehmigt, die an Bord der Schiffe der EU-Länder installiert werden soll.
Die griechische Ratspräsidentschaft begrüßt die Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament auf die vorgeschlagene Richtlinie über die Schiffsausrüstung. Der griechische Minister für Schiffahrt und die Ägäis, Vorsitzender des Ministerrats für Seeverkehr, Herr Miltiadis Varvitsiotis, machte folgende Erklärung: „Die griechische Präsidentschaft hat die Stärkung der Sicherheit im Seeverkehr sowie den Schutz der Meeresumwelt als Priorität gesetzt; auch hat sie erklärt, dass die Annahme dieses Vorschlags in erster Lesung die oberste Priorität wäre. Ich bin mehr als froh, dass gute Ergebnisse schon erzielt worden sind”.
Wie weltweit üblich, wird die Ausrüstung der Schiffe zum Zeitpunkt ihrer Herstellung installiert. Die EU-Länder müssen zudem sicherstellen, dass die Ausrüstung von Schiffen unter ihrer Flagge die entsprechenden internationalen und europäischen Bedingungen erfüllen. Zum Nachweis der Einhaltung dieser Bedingungen wird auf den Geräten ein bestimmtes Logo angebracht, das der CE-Kennzeichnung (z. B. auf Hausgeräten) entspricht.
Das Inkraftsetzen des Textes ist von der förmlichen Genehmigung des Europäischen Parlaments abhängig –dessen Abstimmung voraussichtlich in den kommenden Monaten im Plenum stattfinden wird– sowie von der des Rates, der seine Entscheidung nach der Abstimmung im Parlament treffen soll.