• ECOFINWirtschaft und Finanzen (ECOFIN)

Unterzeichnung eines Übereinkommens zur verstärkten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerflucht (17.02.2014)

Die Europäische Union und die Französische Republik haben heute ein Übereinkommen zur Anwendung der Rechtsvorschriften über die Zinsbesteuerungsrichtlinie und über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung in der Gemeinde Saint-Barthélemy unterzeichnet. 
 
Der Präsident des ECOFIN-Rates und Finanzminister, Yannis Stournaras, und der Französische Minister für Wirtschaft und Finanzen, Pierre Moscovici, haben im Namen der Gemeinde Saint-Barthélemy, der EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, Algirdas Šemeta, im Namen der Europäischen Kommission unterzeichnet.  
 
„Die Unterzeichnung dieses Übereinkommens reflektiert den festen Willen Frankreichs und der Europäischen Union, die Kontinuität und die Kohärenz in Bezug auf die Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerflucht sicherzustellen“, unterstrich in seiner Ansprache der Präsident des ECOFIN-Rates, Yannis Stournaras, der im Namen der griechischen Präsidentschaft seinem französischen Amtskollegen und dem EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung für Ihren Einsatz gratulierte. “Der Austausch von Informationen zwischen den nationalen Steuerbehörden  –sei es auf internationaler oder auf EU-Ebene– anhand der Umsetzung der Richtlinie über die Zinsbesteuerung sowie über die Verwaltungszusammenarbeit stellt eine Schlüsseloption für die Beseitigung von Problemen dieser Art dar“, so Herr Stournaras.    
 
Im Einklang mit dem Beschluss 2010/718/EU des Europäischen Rates (anwendbar ab 1. Januar 2012) hörte die Saint-Barthélemy Insel eine Region in äußerster Lage zu sein und trat in einen Status von überseeischem Land oder Gebiet im Sinne der im Vierten Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genannten Länder und Gebiete. Die Französische Republik hat sich verpflichtet, die erforderlichen Übereinkünfte zu schliessen, um die Interessen der Union angesichts dieser Entwicklung sicherzustellen, i. e. um zu gewährleisten, dass die in der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vorgesehenen Mechanismen über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung sowie die in der Richtlinie 2003/48/EC vorgesehenen Mechanismen über die Zinsbesteuerung in der Gemeinde Saint-Barthélemy nach deren Statuswechsel wirksam funktionieren. Der Beschluss über die Unterzeichnung und über den Text des Übereinkommens wurde vom ECOFIN- Rat am 15.11.2013 angenommen.