Entsendung von Arbeitnehmern: Einigung auf mehr Rechtssicherheit und Transparenz
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter billigte heute einen Kompromiss zu einer Durchsetzungsrichtlinie für die Entsendung von Arbeitnehmern, worüber eine vorläufige Einigung zwischen der griechischen Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament erzielt wurde.
Der Kompromisstext soll voraussichtlich im März vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EP und in erster Lesung auf der Plenarsitzung des EP im April angenommen werden.
Der Rat wird dann die Richtlinie zu einem späteren Zeitpunkt förmlich verabschieden.