Annahme durch den Rat einer Richtlinie über Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten
Der Rat der Europäischen Union hat heute –οhne Aussprache– eine Richtlinie über die Bedingungen für Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der jahreszeitlich bedingten Arbeit angenommen. Die Mitgliedstaaten werden die Richtlinie innerhalb von zweieinhalb Jahren nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU umsetzen müssen. Die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer schafft eine Rechtsgrundlage für eine gemeinsame Politik im Bereich der legalen Einwanderung und eine führt eine Gesamtheit von EU-Vorschriften bezüglich der Rechte von weniger qualifizierten Migranten ein, die ein Visum für einen geplanten Aufenthalt von höchstens drei Monaten erhalten können.