Zuständigkeiten

 

Der Vorsitz des Rates der EU hat folgende Zuständigkeitsbereiche:
  • In exekutiver Funktion, die Planung, die Organisation, das Koordinieren und die Leitung der Sitzungen des Rates und seiner Vorbereitungsgremien, wie auch der verschiedenen EU-Treffen, einschließlich der Regierungskonferenzen. 
  • Das Wirken als Vermittler durch die Steuerung von Diskussionen, um Konsens zu erreichen und Kompromißlösungen zwischen Mitgliedsstaaten zu finden.  
  • Die Vertretung des Rates bei Treffen mit anderen EU-Organen, insbesondere  mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission. In diesem Zusammenhang, ist die Präsidentschaft  dafür zuständig, Initiativen zu fördern, die die europäische Integration, wie auch das reibungslose Funktionieren der EU-Institutionen zum Ziel haben, und die Kontinuität und Konsistenz in europäischer Politik der EU vorzurücken. 
  • Der Abschluß internationaler Vereinbarungen im Namen der Gemeinschaft. 
  • Das Handeln in enger Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat des Rates für  die effiziente Vorbereitung der Ratsitzungen.