• EYCSBildung, Jugend, Kultur, Sport

Ein Schritt vorwärts auf dem Weg zur Annahme des Vertrags, der blinden und sehbehinderten Menschen sowie Menschen mit Lesebehinderungen den Zugriff auf Publikationen ermöglicht.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER I) hat am 19.3 2014 den Kompromissvorschlag des griechischen Vorsitzes in Bezug auf einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für Menschen, die blind, sehbehindert oder anderweitig lesebehindert sind.  (Der Vorschlag wurde von der Kommission am 20.12. 13 vorgelegt [13 926]).  
Der Vorschlag der Präsidentschaft (Dokument 7596/14) wurde mit einer Änderung angenommen und wird durch den Rat auf seinem bevostehenden Treffen, nach der Verarbeitung durch Sprachjuristen, formell angenommen werden.
Der Vertrag von Marrakesch enthält eine Reihe von internationalen Regeln, die Beschränkungen oder Ausnahmen in der Erfüllung der Urheberrechtsbestimmungen auf nationaler Ebene zugunsten von visuell beeinträchtigten Personen einführen und ermöglicht es, Bücher und andere Druckerzeugnisse in barrierefreien Formaten, die auf der Grundlage der Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts erbracht worden sind, sowohl im eigenen Land als auch über die Landesgrenzen hinweg, ohne Zustimmung einer der Parteien des Vertrags, zu verbreiten. Insbesondere wird von jeder Vertragspartei verlangt, dass sie im Rahmen des geltenden innerstaatlichen Urheberrechts, eine Reihe von Einschränkungen oder Ausnahmen in Bezug auf das Recht  der Vervielfältigung, der Verteilung und der öffentlichen Mitteilung vorsieht, um die Verfügbarkeit von Werken in barrierefreien Formaten für die Begünstigten zu ermöglichen. Die Vertragsparteien können jedoch beschließen, Beschränkungen und Ausschlüsse in bestimmten Fällen einzuschränken, wenn Werke in barrierefreien Formaten zu angemessenen Bedingungen für die Begünstigten kommerziell nicht verfügbar sind. 
Der Vertrag steht zur Unterzeichnung bis spätestens ein Jahr nach seiner Annahme (27.6.2013); das Inkrafttreten erfolgt nach Ratifizierung durch 20 Parteien.
Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben 285 Millionen Menschen weltweit Sehstörungen; davon sind 39 Millionen blind, 246 Millionen sehbehindert. Die Weltblindeunion berichtet, dass etwa fünf Prozent der veröffentlichten Bücher in barrierefreien Formaten in Europa zugänglich sind, in den Entwicklungsländern –wo etwa 90% der Sehbehinderten lebt– sind es sogar weniger als ein Prozent. 
Diese Angelegenheit fällt unter Zuständigkeit der Weltorganisation für geistiges Eigentum, die dem Ministerium für Kultur unterliegt.