Am Freitag, den 7. Februar billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) einen vom Europäischen Parlament erzielten vorläufigen Kompromiss, betreffend den Beschluss über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV).
Ziel dieses Beschlusses ist es, die bestehende informelle Expertengruppe der Leiter der ÖAV in ein formelles Netzwerk einzubinden.
Die Einrichtung des ÖAV-Netzwerks ist ein positiver Beitrag zu den laufenden Anstrengungen, die vorhandenen Einrichtungen bezüglich Bekämpfung der Arbeitslosigkeit effektiver zu gestalten. Das Netzwerk stellt einen weiteren wichtigen Schritt in den Bemühungen der EU dar, wieder gut funktionierende Arbeitsmärkte zu schaffen, welche äußerst notwendige Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den ÖAV ist angesichts der in den meisten EU-Mitgliedstaaten stark gestiegenen Arbeitslosenquote wichtiger denn je.
Das Parlament wird voraussichtlich im April in der Plenarsitzung darüber abstimmen. Darauf folgend wird der Rat den Beschluss ohne weitere Aussprache förmlich billigen.